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Häufig gestellte Fragen zum
6-Wochen-Praktikum

Bitte zuerst die Allgemeinen Informationen durchlesen, denn diese beantworten bereits fast alle
wichtigen Fragen!

  1. Muss ich eine Vorlesung besuchen?
  2. Kann ich mir auch eine Praktikumsstelle suchen, die nicht auf der Liste steht?
  3. Wie weiß ich, dass ein selbst gesuchter Praktikumsplatz anerkannt wird?
  4. Praktikum an der Fakultät?
  5. Was muss ich auf jeden Fall zur Anmeldung mitnehmen?
  6. Kann ich mein Praktikum auch erst nach Absolvierung anmelden?
  7. Was muss ich tun, wenn ich mein Praktikum im Ausland machen möchte?
  8. Wie lange muss ich nach Abgabe des Praktikumsberichtes auf mein Zeugnis warten?
  9. Wo erhalte ich die Liste der offiziellen Praktikumsstellen?
  10. Wann kann ich den Praktikumsbericht abgeben?
  11. Wann findet die Vorlesung statt?
  12. Was darf/muss ich als PraktikantIn tun
  13. Was darf die Praktikumsstelle von mir verlangen?
  14. Was tun, wenn es Probleme an der Praktikumsstelle gibt?
  15. Wie erreiche ich die Studienassistentin?
  16. Kann ich mein Praktikum an zwei verschiedenen Stellen machen?

1. Muss ich eine Vorlesung besuchen?

Ja, die Vorlesung ist VOR Beginn des Praktikums einmal verpflichtend zu besuchen. Termine der VO siehe Punkt 11.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Vorlesung VOR der Anmeldung Ihres Praktikums besuchen.

Eine Anmeldung zur Vorlesung ist nicht erforderlich.

2. Kann ich mir auch eine Praktikumsstelle suchen, die nicht auf der Liste steht?

Ja, sofern sie folgende Kriterien erfüllt:

  1. im klinischen Bereich:
    Die Betreuung des/der PraktikantIn durch eine(n) klinische(n) PsychologIn muss gewährleistet sein.
    Die Aufgabenbereiche des/der PraktikantInnen müssen psychologische Tätigkeiten sein (keine Pflegearbeit, etc.).
  2. in anderen Bereichen (Marktforschung, Arbeitspsychologie etc.):
    Die Betreuung des/der PraktikantIn durch eine(n) PsychologIn, der bereits seit mindestens einem Jahr an dieser Praktikumsstelle beschäftigt ist, muss gewährleistet sein.
    Die Aufgabenbereiche des/der PraktikantIn müssen psychologische Tätigkeiten sein.

3. Wie weiß ich, dass ein selbst gesuchter Praktikumsplatz anerkannt wird?

Dazu ist ein Fragebogen vom/von der betreuenden PsychologIn auszufüllen. Anhand dieses Fragebogens wird entschieden, ob der Praktikumsplatz den Anforderungen entspricht - also mit dem ausgefüllten Fragebogen unbedingt vor Beginn des Praktikums wieder in die Sprechstunde kommen!

Den Fragebogen erhalten sie:

  • Online
  • oder der Praktikumssprechstunde

4. Praktikum an der Fakultät ?

Bitte verwenden Sie die Formulare zum Downloaden und lesen Sie die Regelungen im Downloadbereich genau.

5. Was muss ich auf jeden Fall zur Anmeldung mitnehmen?

  • das 1. Diplomprüfungszeugnis (Original oder Kopie) bzw. die Einreichbestätigung vom Studien-Service-Center, wenn dieses noch nicht ausgestellt wurde
  • Anmeldeformular
  • Teilnahmebestätigung über den Besuch der Vorlesung "Planung und Durchführung des Pflichtpraktikums" (Original)
  • den vom/von der betreuenden Psychologen/in ausgefüllten Fragebogen bei selbst gesuchten Praktikumsplätzen
  • Bei Praktika, die an der Universität Wien absolviert werden, sind noch zusätzlich mitzunehmen: Kopie der Geburtsurkunde, Kopie des Reisepasses oder des Staatsbürgerschaftsnachweises und Kopie Ihres Meldezettels 

6. Kann ich mein Praktikum auch erst nach Absolvierung anmelden?

NEIN!

Praktika sind ohne offizielle Anmeldung ausnahmslos NICHT für das Studium anrechenbar!

7. Was muss ich tun, wenn ich mein Praktikum im Ausland machen möchte?

Eine Beschreibung schicken lassen darüber, was an dieser Einrichtung gemacht wird, wer und was der/die betreuende PsychologIn ist und was der/die PraktikantIn machen wird (Kriterien einer selber gesuchten Stelle -> Siehe Frage 2).
Anhand dieser Beschreibung wird in der Praktikumssprechstunde (Mi 16:30-17:30, Fr 9:00-10:00) entschieden, ob die Einrichtung als Praktikumsplatz akzeptiert wird.

8. Wie lange muss ich nach Abgabe des Praktikumsberichtes auf mein Zeugnis warten?

Die Noten werden jeweils zum Monatsende zur zentralen Zeugnisverwaltung gegeben, wo das Zeugnis ausgestellt wird - Dauer nach Abgabe des Berichts ca. 4-8 Wochen. Die Note ist dann über Ihren UNIVIS-Account abrufbar und scheint in Ihrem nächsten Sammelzeugnis auf, das Sie zugeschickt bekommen. 

9. Wo erhalte ich die Liste der offiziellen Praktikumsstellen?

  • Online
  • oder in der Praktikumssprechstunde (Mi 16:30-17:30, Fr 9:00-10:00) 

10. Wann kann ich den Praktikumsbericht abgeben?

Prüfungstermine SS 2012 = Abgabetermin für den Praktikumsbericht, Stichtag für die Benotung:

Diese Termine gelten als Stichtage für die Benotung; der Bericht kann in jeder Praktikumssprechstunde abgegeben werden und wird zu dem jeweils nächsten Prüfungstermin benotet.

25.04.2012

30.05.2012

04.07.2012

05.09.2012

03.10.2012 (letzter Termin SS 2012)

Die Abgabe Ihres Praktikumsberichts erfolgt in der Sprechstunde zum Praktikum im Zimmer: HE.66, Liebiggasse 5, rechte Stiege, Hocherdgeschoß (neben dem SSC; bitte benützen Sie die Sprechanlage).

11. Wann findet die Vorlesung statt?

Vorlesungstermine: Mittwoch 15.15 (pünktlich) bis ca. 16.15 Uhr.

14.03.2012

ODER

18.04.2012

ODER

23.05.2012

ODER

27.06.2012

Ort: HS G (Liebiggasse 5) 

Im Anschluss an die Vorlesung können Sie sich für ein Praktikum anmelden.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Beginn Ihres 6-Wochen-Praktikums für PsychologInnen einen dieser Vorlesungstermine besuchen müssen. Sie erhalten dort auch eine Teilnahmebestätigung, die bei der Anmeldung Ihres Praktikums vorzulegen ist.

12. Was darf/muss ich als PraktikantIn tun?

siehe Download Bereich: Guidelines für Praktikumsstellen und PraktikantInnen im Rahmen des 6-Wochen-Pflichtpraktikums während des Studiums der Psychologie

13. Was darf die Praktikumsstelle von mir verlangen?

siehe Download Bereich: Guidelines für Praktikumsstellen und PraktikantInnen im Rahmen des 6-Wochen-Pflichtpraktikums während des Studiums der Psychologie

14. Was tun, wenn es Probleme an der Praktikumsstelle gibt?

siehe Download Bereich: Guidelines für Praktikumsstellen und PraktikantInnen im Rahmen des 6-Wochen-Pflichtpraktikums während des Studiums der Psychologie.

Vergessen Sie nicht, dass von Ihrer Seite aus auch eine Holschuld gegenüber der Praktikumsstelle besteht. D.h. für Sie: "Habe ich mich auch aktiv um Information bzw. Anleitung, Feedback, Supervision, etc. bei meinem/r anleitenden PsychologIn bemüht?"

Sollten Sie sich aktiv um Anleitung, Supervision, Feedback oder Arbeitsaufträge bemüht haben und bleibt dies von der Stelle unberücksichtigt oder sollten andere Probleme während Ihrer Praktikumszeit auftreten, so bitten wir Sie uns rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Sie unterstützen können. Näheres finden Sie in den Guidelines.

15. Wie erreiche ich die Studienassistentin?

Die Studienassistentin Julia Montana ist unter der E-Mail Adresse Praktikum.Psychologie@univie.ac.at erreichbar. Frau Montana ist in erster Linie für die Administration des Praktikums (z.B. Anmeldung) während der Sprechstunden zuständig. Alle anderen Fragen müssten aus den Allgemeinen Informationen hervorgehen bzw. sind in der Praktikumssprechstunde mit Frau Dr. Pia Deimann zu klären.

Bitte lesen Sie ZUERST die ausführlichen Informationen zum Praktikum auf der Hompage zum 6-Wochen-Praktikum, bevor Sie ein E-Mail mit einer Frage an uns schicken.

16. Kann ich mein Praktikum an zwei verschiedenen Stellen machen?

Nein, das Praktikum muss bei EINER Stelle absolviert werden.

Fakultät für Psychologie
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Letzte Änderung: 27.04.2012 - 10:23