6 Wochen Praktikum
I. Aktuelles
Achtung! Das NEUE SPRECHSTUNDENZIMMER befindet sich im:
Psychologicum, Liebiggasse 5, A-1010 Wien, rechte Stiege, Hocherdgeschoß, neben dem StudienServiceCenter, Zimmer: HE.66 (bitte benützen Sie die Sprechanlage)
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Absolvierung Ihres 6-Wochen-Praktikums im 2. Studienabschnitt sein müssen.
Die Leiterin des 6-Wochen-Praktikums ist Ass.-Prof. Dr. Pia Deimann und die Administration betreut die Studienassistentin Julia Montana.
Die Sprechstundenzeiten, Vorlesungstermine und Stichtage für Praktikumsberichtabgabe unter III. Termine.
Mit Rückwirkung per 31. 8. 2005 entfällt die Vollversicherungspflicht für unsere PflichtpraktikantInnen durch die 65. ASVG-Novelle.
Alle Praktika müssen ausnahmslos VOR Beginn des Praktikums bei uns angemeldet werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich.
Wenn Sie Ihr Praktikum NICHT an der Universität Wien
(= Uni-extern) absolvieren:
Die Dauer des Praktikums beträgt 6 Wochen (40 Stunden pro Woche), wobei es auch möglich ist, weniger Stunden pro Woche, aufgeteilt auf mehr als 6 Wochen, zu absolvieren (z.B. 20 Stunden pro Woche über 12 Wochen hinweg oder 15 Stunden pro Woche über 16 Wochen hinweg). Bitte beachten Sie jedenfalls, dass das Praktikum im Ausmaß von 240 Stunden absolviert werden muss. Wir empfehlen, dass das Praktikum innerhalb eines halben Jahres absolviert wird. Das Praktikum muss JEDENFALLS innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden.
Wenn Sie Ihr Praktikum an der Universität Wien (= Uni-intern) absolvieren:
Praktika, die auf der Universität Wien absolviert werden, können aus organisatorischen Gründen nur im Ausmaß von 6 Wochen/ á 40 Stunden pro Woche und 12 Wochen/ á 20 Stunden pro Woche genehmigt werden und müssen mindestens 14 Tage vor Praktikumsantritt angemeldet werden.
Studierende, die NICHT EU-BürgerInnen sind oder eine Bulgarische oder Rumänische Staatsbürgerschaft haben, müssen sich mindestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn anmelden, da sie zusätzlich eine Anzeigebestätigung des AMS benötigen (das erforderliche Formular erhalten Sie in der Sprechstunde zum 6-Wochen-Praktikum).
II. Guidelines
Guidelines für Praktikumsstellen und PraktikantInnen im Rahmen des 6-Wochen-Pflichtpraktikums während des Studiums der Psychologie (mehr Informationen)
III. Termine und Sprechstundenzeiten für das 6-Wochen-Pflichtpraktikum
IN DER VORLESUNGSFREIEN ZEIT FINDEN KEINE SPRECHSTUNDEN STATT. BITTE BEACHTEN SIE ETWAIGE ANKÜNDIGUNGEN AUF DIESER HOMEPAGE.
Sprechstunde
Mittwoch: 16.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: 09.00 bis 10.00 Uhr
Zimmer: HE.66, Liebiggasse 5, Hocherdgeschoß, rechte Stiege (neben dem SSC; bitte benützen Sie die Sprechanlage); KEINE ANMELDUNG erforderlich
Vorlesungstermine SS 2012
14.03.2012
ODER
18.04.2012
ODER
23.05.2012
ODER
27.06.2012
Zeit: 15:15-16:15 Uhr (Beginn pünktlich!)
Ort: HS G (Liebiggasse 5)
Es ist KEINE Anmeldung zur Vorlesung erforderlich!
Im Anschluss an die Vorlesung können Sie sich für ein Praktikum anmelden.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Beginn Ihres 6-Wochen-Praktikums für PsychologInnen einen dieser Vorlesungstermine besuchen müssen. Sie erhalten dort auch eine Teilnahmebestätigung, die bei der Anmeldung Ihres Praktikums vorzulegen ist.
Prüfungstermine SS 2012 = Abgabetermin für den Praktikumsbericht, Stichtag für die Benotung:
Diese Termine gelten als Stichtage für die Benotung; der Bericht kann in jeder Praktikumssprechstunde abgegeben werden und wird zu dem jeweils nächsten Prüfungstermin benotet.
25.04.2012
30.05.2012
04.07.2012
05.09.2012
03.10.2012 (letzter Termin SS 2012)
Die Abgabe Ihres Praktikumsberichts erfolgt in der Sprechstunde zum Praktikum im Zimmer: HE.66, Liebiggasse 5, rechte Stiege, Hocherdgeschoß (neben dem SSC; bitte benützen Sie die Sprechanlage).
Kontakt
Psychologicum, Liebiggasse 5, A-1010 Wien, rechte Stiege, Hocherdgeschoß, Zimmer: HE.66
Praktikum.Psychologie@univie.ac.at
Tel.: +43 (1) 4277 47911
IV. Ablauf
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V. Praktische Vorgangsweise bei der Suche einer Praktikumsstelle |
1. Durchsicht der möglichen Praktikumsstellen |
Die Liste ist an folgenden Stellen einsehbar:
Die aktuellsten Stellenangebote (für nähere Auskunft siehe Aushang im Schaukasten):
Stellen, die nicht auf der Liste sind: Praktika, die nicht auf der offiziellen Liste der Homepage oder im Schaukasten eingetragen sind, müssen ausnahmslos VOR Beginn des Praktikums bei uns zur Begutachtung und Anerkennung vorgelegt werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich. Die Stellen müssen hierzu einen Anmeldefragebogen ausfüllen, der mit Stempel und Unterschrift der Stelle versehen sein muss. Wird die Stelle von uns anerkannt, ist das Anmeldeprozedere für Sie, wie bei einer Stelle von der offiziellen Liste. (Punkt 3) |
Den Fragebogen erhalten sie:
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2. Kontaktaufnahme mit der ausgewählten Praktikumsstelle |
Nach der erfolgreichen Bewerbung findet die Festlegung von Beginn und Aufgabengebieten mit dem/ der betreuenden PsychologIn an der Praktikumsstelle statt. |
3. Anmeldung für das PraktikumWichtig: Melden sie sich vor Beginn des Praktikums an, da dieses sonst nicht angerechnet werden kann. |
Füllen sie bitte das Anmeldeformular aus, das sie wie folgt erhalten:
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4. Praktikum |
Der/ die PraktikantIn hat sich den Regeln des Praktikumsanbieters anzupassen Vergessen Sie nicht, dass von Ihrer Seite aus auch eine "Holschuld" gegenüber der Praktikumsstelle besteht. D. h. für Sie "habe ich mich auch aktiv um Information, Anleitung, Feedback und Supervision bemüht?" Sollten Sie sich aktiv um Anleitung, Supervision, Feedback und Arbeitsaufträge bemüht haben und bleibt dies von der Stelle unberücksichtigt oder sollten andere Probleme während Ihrer Praktikumszeit auftreten, so bitten wir Sie uns rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Sie unterstützen können. Näheres finden Sie in den Guidelines. |
5. Bericht |
Über die Zeit des Praktikums ist ein Praktikumsbericht zu erarbeiten. Der Praktikumsbericht muss spätestens INNERHALB von drei Semestern nach Beendigung des Praktikums abgegeben werden, wobei das Semester, in dem das Praktikum absolviert wurde, dazu zählt. D.h. Wenn ein Praktikum im Sommer absolviert wird also z.B. August/September, so zählt dies bereits als ein Semester, da es offiziell im Sommersemester absolviert wird. Die letzte Möglichkeit ist somit der letzte Termin des folgenden Sommersemesters und NICHT das übernächste Wintersemester. Rechenbeispiel: Praktikum Aug./Sept. 07 absolviert = SS 07, das heißt, der Bericht muss zum letzten Abgabetermin des SS 08 bei uns vorliegen (also nicht WS 08/09!). Der Praktikumsbericht sollte mindestens 12 Seiten umfassen. Dabei sollen die Punkte
behandelt werden. Im Praktikumsbericht soll die Beschreibung der eigenständigen Arbeit und die Reflexion der Erfahrungen während des Praktikums eine zentrale Rolle spielen! Nähere Infos zum Praktikumsbericht finden Sie HIER. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben! Zusätzlich finden Sie noch einen EVALUATIONSLEITFADEN.
Für StudentInnen, die ihr Praktikum an einer Stelle absolvieren, die nicht auf der Liste der Homepage eingetragen ist: Bitte schreiben Sie oben auf das Deckblatt Ihres Berichtes "neue Stelle". |
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6. Versicherung |
Wie von der Personalabteilung bestätigt, entfällt mit Rückwirkung per 31. 8. 2005 die Vollversicherungspflicht für unser PflichtpraktikantInnen durch die 65. ASVG-Novelle. Durch das Zahlen Ihres ÖH-Beitrages sind Sie über die ÖH bei Unfällen und |
Universität Wien
Liebiggasse 5
1010 Wien



