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6 Wochen Praktikum

I. Aktuelles

Achtung! Das NEUE SPRECHSTUNDENZIMMER befindet sich im:

Psychologicum, Liebiggasse 5, A-1010 Wien, rechte Stiege, Hocherdgeschoß,  neben dem StudienServiceCenter, Zimmer: HE.66 (bitte benützen Sie die Sprechanlage)

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Absolvierung Ihres 6-Wochen-Praktikums im 2. Studienabschnitt sein müssen.

Die Leiterin des 6-Wochen-Praktikums ist Ass.-Prof. Dr. Pia Deimann und die Administration betreut die Studienassistentin Julia Montana.

Die Sprechstundenzeiten, Vorlesungstermine und Stichtage für Praktikumsberichtabgabe unter III. Termine.


Mit Rückwirkung per 31. 8. 2005 entfällt die Vollversicherungspflicht für unsere PflichtpraktikantInnen durch die 65. ASVG-Novelle.


Alle Praktika müssen ausnahmslos VOR Beginn des Praktikums bei uns angemeldet werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich.

Wenn Sie Ihr Praktikum NICHT an der Universität Wien
(= Uni-extern) absolvieren:

Die Dauer des Praktikums beträgt 6 Wochen (40 Stunden pro Woche), wobei es auch möglich ist, weniger Stunden pro Woche, aufgeteilt auf mehr als 6 Wochen, zu absolvieren (z.B. 20 Stunden pro Woche über 12 Wochen hinweg oder 15 Stunden pro Woche über 16 Wochen hinweg). Bitte beachten Sie jedenfalls, dass das Praktikum im Ausmaß von 240 Stunden absolviert werden muss. Wir empfehlen, dass das Praktikum innerhalb eines halben Jahres absolviert wird. Das Praktikum muss JEDENFALLS innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden.

Wenn Sie Ihr Praktikum an der Universität Wien (= Uni-intern) absolvieren:

Praktika, die auf der Universität Wien absolviert werden, können aus organisatorischen Gründen nur im Ausmaß von 6 Wochen/ á 40 Stunden pro Woche und 12 Wochen/ á 20 Stunden pro Woche genehmigt werden und müssen mindestens 14 Tage vor Praktikumsantritt angemeldet werden.
Studierende, die NICHT EU-BürgerInnen sind oder eine Bulgarische oder Rumänische Staatsbürgerschaft haben, müssen sich mindestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn anmelden, da sie zusätzlich eine Anzeigebestätigung des AMS benötigen
(das erforderliche Formular erhalten Sie in der Sprechstunde zum 6-Wochen-Praktikum).

II. Guidelines

Guidelines für Praktikumsstellen und PraktikantInnen im Rahmen des 6-Wochen-Pflichtpraktikums während des Studiums der Psychologie (mehr Informationen)

 

III. Termine und Sprechstundenzeiten für das 6-Wochen-Pflichtpraktikum

IN DER VORLESUNGSFREIEN ZEIT FINDEN KEINE SPRECHSTUNDEN STATT. BITTE BEACHTEN SIE ETWAIGE ANKÜNDIGUNGEN AUF DIESER HOMEPAGE.

Sprechstunde

Mittwoch: 16.30 bis 17.30 Uhr

Freitag: 09.00 bis 10.00 Uhr

Zimmer: HE.66, Liebiggasse 5, Hocherdgeschoß, rechte Stiege (neben dem SSC; bitte benützen Sie die Sprechanlage); KEINE ANMELDUNG erforderlich

Vorlesungstermine SS 2012

14.03.2012

ODER

18.04.2012

ODER

23.05.2012

ODER

27.06.2012

Zeit: 15:15-16:15 Uhr (Beginn pünktlich!)
Ort: HS G (Liebiggasse 5) 

Es ist KEINE Anmeldung zur Vorlesung erforderlich!

Im Anschluss an die Vorlesung können Sie sich für ein Praktikum anmelden.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Beginn Ihres 6-Wochen-Praktikums für PsychologInnen einen dieser Vorlesungstermine besuchen müssen. Sie erhalten dort auch eine Teilnahmebestätigung, die bei der Anmeldung Ihres Praktikums vorzulegen ist.

Prüfungstermine SS 2012 = Abgabetermin für den Praktikumsbericht, Stichtag für die Benotung:

Diese Termine gelten als Stichtage für die Benotung; der Bericht kann in jeder Praktikumssprechstunde abgegeben werden und wird zu dem jeweils nächsten Prüfungstermin benotet.

25.04.2012

30.05.2012

04.07.2012

05.09.2012

03.10.2012 (letzter Termin SS 2012)

Die Abgabe Ihres Praktikumsberichts erfolgt in der Sprechstunde zum Praktikum im Zimmer: HE.66, Liebiggasse 5, rechte Stiege, Hocherdgeschoß (neben dem SSC; bitte benützen Sie die Sprechanlage).

Kontakt

Psychologicum, Liebiggasse 5, A-1010 Wien, rechte Stiege, Hocherdgeschoß, Zimmer: HE.66

Praktikum.Psychologie@univie.ac.at

Tel.: +43 (1) 4277 47911

IV. Ablauf
  • Der/die PraktikantIn hat die Vorlesung „Planung und Durchführung des Pflichtpraktikums" einmalig an einem der ca. 4x/Semester angebotenen Termine VOR Antritt des Praktikums zu besuchen. Der Besuch dieser Vorlesung wird bestätigt und ist die Voraussetzung für den Erwerb für das „Praktikumserfordernis im Rahmen des Studiums der Psychologie an der Universität Wien“. Im Rahmen dieser Vorlesungen werden Informationen über Praktikumsstellen, Art und Weise der Bewerbung, Ausmaß des Praktikums sowie Abfassung des Berichtes zum Praktikum erläutert.
  • Der/die PraktikantIn hat das gewünschte Praktikum VOR Beginn des Praktikums in den Sprechstunden „Pflichtpraktikum“ (MI 16.30 bis 17.30, FR 9.00 bis 10.00) anzumelden. Nicht angemeldete Praktika werden ausnahmslos NICHT anerkannt. Alle nötigen Formulare befinden sich im Downloadbereich
  • Das „Praktikumserfordernis“ wird ausgehändigt, wenn der/die PraktikantIn eine Zusage durch eine Praktikumsstelle hat (diese Zusage kann mündlich erfolgen, ein schriftlicher Nachweis ist nicht notwendig!). Im Rahmen der Sprechstunde zum Praktikum wird das „Praktikumserfordernis“ ausgehändigt.
  • Der/die PraktikantIn soll das „Praktikumserfordernis“ bei der Stelle abgeben.
  • Der/die PraktikantIn hat nur einmal die Möglichkeit ein „Praktikumserfordernis“ ausgehändigt zu bekommen, da der Studienplan nur ein einziges Praktikum vorsieht. Alle weiteren Praktika sind PRIVATSACHE.
  • Die Vorlesung kann jederzeit im 2. Studienabschnitt besucht werden, aber jedenfalls VOR Beginn des Praktikums.
  • Der/ die PraktikantIn hat sich den Regeln des Praktikumsanbieters anzupassen
    (z. B. Einhaltung von Praktikumszeiten, Wahrung der Verschwiegenheitspflicht, Ausführung und Einhaltung der Anordnungen).
  • Der/die PraktikantIn hat über das Praktikum einen Bericht abzufassen und diesen mit der Bestätigung des Praktikumsanbieters spätestens zu den vorgegebenen Terminen bzw. in den wöchentlichen Sprechstunden abzugeben. Der Bericht sollte den auf der Homepage publizierten Kriterien entsprechen und muss INNERHALB von drei Semestern nach Beendigung des Praktikums abgegeben werden, wobei das Semester in dem das Praktikum beendet wurde zu den drei Semestern gerechnet wird (siehe V. Punkt 5 weiter unten). Geschieht dies nicht, verfällt das Praktikum.

 

V. Praktische Vorgangsweise bei der Suche einer Praktikumsstelle

1. Durchsicht der möglichen Praktikumsstellen

Die Liste ist an folgenden Stellen einsehbar:

  • Online
  • In der Sprechstunde 
  • Im Schaukasten in der Liebiggasse 5, Parterre, rechte Stiege, hinter dem Lift hängt eine Auswahl an Stellenbeschreibungen

Die aktuellsten Stellenangebote (für nähere Auskunft siehe Aushang im Schaukasten): 

  • ifp Institut für Personalberatung Will & Partner
    GmbH & Co. KG (ausgehängt am 20.4.2012)
  • Österreichische Autistenhilfe (ausgehängt am 18.4.2012)

Stellen, die nicht auf der Liste sind:

Praktika, die nicht auf der offiziellen Liste der Homepage oder im Schaukasten eingetragen sind, müssen ausnahmslos VOR Beginn des Praktikums bei uns zur Begutachtung und Anerkennung vorgelegt werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich. Die Stellen müssen hierzu einen Anmeldefragebogen ausfüllen, der mit Stempel und Unterschrift der Stelle versehen sein muss. 

Wird die Stelle von uns anerkannt, ist das Anmeldeprozedere für Sie, wie bei einer Stelle von der offiziellen Liste. (Punkt 3)

Den Fragebogen erhalten sie:

2. Kontaktaufnahme mit der ausgewählten Praktikumsstelle

Nach der erfolgreichen Bewerbung findet die Festlegung von Beginn und Aufgabengebieten mit dem/ der betreuenden PsychologIn an der Praktikumsstelle statt.

3. Anmeldung für das Praktikum

Wichtig: Melden sie sich vor Beginn des Praktikums an, da dieses sonst nicht angerechnet werden kann.

Füllen sie bitte das Anmeldeformular aus, das sie wie folgt erhalten:

  • Online für Uni-externe Praktika und geben sie dieses mit gleichzeitiger Vorlage des 1. Diplomprüfungszeugnisses (Original oder Kopie) ab. Mitzubringen ist außerdem die Bestätigung des Besuchs der Vorlesung (Original).
  • In der Sprechstunde und geben sie dieses mit gleichzeitiger Vorlage des 1. Diplomprüfungszeugnisses (Original oder Kopie) ab. Mitzubringen ist außerdem die Bestätigung des Besuchs der Vorlesung (Original).
  • Beachten Sie die besonderen Bestimmungen bei Praktika, die an der Universität Wien (= Uni-intern) absolviert werden (mind. 14 Tage vor Antritt anzumelden). Studierende, die NICHT EU-BürgerInnen sind oder eine Bulgarische oder Rumänische Staatsbürgerschaft haben, müssen sich mindestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn anmelden, da sie zusätzlich eine Anzeigebestätigung des AMS benötigen (das erforderliche Formular erhalten Sie in der Sprechstunde zum 6-Wochen-Praktikum).
  • Nur für Uni-interne Praktika: Sie benötigen neben dem Anmeldeformular für Uni-interne Praktika (sowie dem 1. Diplomprüfungszeugnis und der VO-Bestätigung (Original)), eine Kopie der Geburtsurkunde, eine Kopie des Reisepasses oder Staatsbürgerschaftsnachweises und eine Kopie Ihres Meldezettels.

 

4. Praktikum

Der/ die PraktikantIn hat sich den Regeln des Praktikumsanbieters anzupassen
(z. B. Einhaltung von Praktikumszeiten, Wahrung der Verschwiegenheitspflicht, Ausführung und Einhaltung der Anordnungen), aber auch von Seiten der Stelle gibt es Ihnen gegenüber Pflichten und Rechte. 

Vergessen Sie nicht, dass von Ihrer Seite aus auch eine "Holschuld" gegenüber der Praktikumsstelle besteht. D. h. für Sie "habe ich mich auch aktiv um Information, Anleitung, Feedback und Supervision bemüht?"

Sollten Sie sich aktiv um Anleitung, Supervision, Feedback und Arbeitsaufträge bemüht haben und bleibt dies von der Stelle unberücksichtigt oder sollten andere Probleme während Ihrer Praktikumszeit auftreten, so bitten wir Sie uns rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Sie unterstützen können.

Näheres finden Sie in den Guidelines.

5. Bericht

Über die Zeit des Praktikums ist ein Praktikumsbericht zu erarbeiten.

Der Praktikumsbericht muss spätestens INNERHALB von drei Semestern nach Beendigung des Praktikums abgegeben werden, wobei das Semester, in dem das Praktikum absolviert wurde, dazu zählt. D.h. Wenn ein Praktikum im Sommer absolviert wird also z.B. August/September, so zählt dies bereits als ein Semester, da es offiziell im Sommersemester absolviert wird. Die letzte Möglichkeit ist somit der letzte Termin des folgenden Sommersemesters und NICHT das übernächste Wintersemester.

Rechenbeispiel: Praktikum Aug./Sept. 07 absolviert = SS 07, das heißt, der Bericht muss  zum letzten Abgabetermin des SS 08 bei uns vorliegen (also nicht WS 08/09!). 

Der Praktikumsbericht sollte mindestens 12 Seiten umfassen.

Dabei sollen die Punkte

  • Darstellung der Praktikumsstelle,
  • Tätigkeit der PsychologInnen,
  • Aufgabe des/der Studierenden im Rahmen des Praktikums,
  • Ein oder mehrere Fallbeispiele oder Projektbeschreibungen - wichtig: KlientInnen-Namen müssen anonymisiert sein!
  • und eine ausführliche Reflexion über die Praktikumszeit, betreuenden Personen und die Stelle

behandelt werden.

Im Praktikumsbericht soll die Beschreibung der eigenständigen Arbeit und die Reflexion der Erfahrungen während des Praktikums eine zentrale Rolle spielen!

Nähere Infos zum Praktikumsbericht finden Sie HIER.

Bitte halten Sie sich an die Vorgaben!

Zusätzlich finden Sie noch einen EVALUATIONSLEITFADEN.


Der Bericht ist mit einer Kopie der Bestätigung über die Ableistung des Praktikums durch den/die betreuende(n) PsychologIn der Praktikumsstelle in der Sprechstunde (MI 16.30 bis 17.30, FR 9.00 bis 10.00) abzugeben. Die Bestätigung des/der betreuenden PsychologIn muss zeitlichen Umfang, durchgeführte Tätigkeiten und eine verbale, also ausformulierte Beurteilung der Leistung des/der Studierenden enthalten. Diese Beurteilung sollte den allgemeinen Kriterien und Richtlinien für die Beurteilung von Arbeitsleistungen (Arbeitszeugnis) entsprechen.

Für StudentInnen, die ihr Praktikum an einer Stelle absolvieren, die nicht auf der Liste der Homepage eingetragen ist: Bitte schreiben Sie oben auf das Deckblatt Ihres Berichtes "neue Stelle".

 

6. Versicherung

Wie von der Personalabteilung bestätigt, entfällt mit Rückwirkung per 31. 8. 2005 die Vollversicherungspflicht für unser PflichtpraktikantInnen durch die 65. ASVG-Novelle.

"1. Ausnahme der Ferialpraktikanten von der Vollversicherung nach ASVG: Nach der derzeitigen Rechtslage sind Schüler und Studierende, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene praktische Tätigkeit ausüben, nach § 4 Abs 1 Z 11 ASVG vollversichert. § 4 Abs 1 Z 11 ASVG soll mit Ablauf des 31. 8. 2005 aufgehoben werden, insbesondere im Hinblick darauf, dass für Praktikanten, die kein Entgelt beziehen, eine fiktive Beitragsgrundlage zur Anwendung gelangte und diese Beitragspflicht die Offerierung von Praktika erschwerte."

Der § 4 Abs 1 Z11 ASVG wurde mit BGBL Nr 132 aus 2005, erschienen am 18. 11. 2005 rückwirkend mit Ablauf des 31. 8. 2005 aufgehoben.

Durch das Zahlen Ihres ÖH-Beitrages sind Sie über die ÖH bei Unfällen und
Schäden, die im Zuge von Veranstaltungen mit direktem Bezug zum Studium,
wie z.B. Praktika, versichert. Sollten Sie eine Bestätigung über eine
gültige Unfall- oder Haftpflichtversicherung benötigen, kann Ihnen die ÖH
eine derartige Bestätigung ausstellen. Genauere Informationen dazu finden
Sie auf:
http://www.oeh.ac.at/oeh#/studierenleben/studieren/oeh-versicherung/#bestaetigung

7. Checklist über die Vorgangsweise vor dem Antritt einer Praktikumsstelle: 

  • Wenn Sie Ihr Praktikum an einer der auf der Liste stehenden Stelle (ausgenommen Stellen an der Universität Wien – siehe letzter Punkt unten) absolvieren:

1.    Sie müssen im 2. Studienabschnitt sein.

2.    Besuch der einmaligen Vorlesung „Planung und Durchführung des

       Pflichtpraktikums

3.    Anmeldung in der Sprechstunde: Mitzunehmen sind:

-         - Teilnahmebestätigung über den Besuch der Vorlesung (Original)

-         - 1. Diplomprüfungszeugnis (Original oder Kopie)

-         - Anmeldeformular für Uni externe Praktika


  • Wenn Sie Ihr Praktikum an einer der auf der Liste NICHT stehenden Stelle absolvieren:

1.    Sie müssen im 2. Studienabschnitt sein.

2.    Besuch der einmaligen Vorlesung „Planung und Durchführung des

       Pflichtpraktikums

3.    Anmeldung in der Sprechstunde: Mitzunehmen sind:

-         - Teilnahmebestätigung über den Besuch der Vorlesung (Original)

-         - 1. Diplomprüfungszeugnis (Original oder Kopie)

-         - Ein von der Stelle ausgefüllter Anmeldefragebogen

-         - Anmeldeformular

 

  • Wenn Sie Ihr Praktikum an der Universität Wien absolvieren:

1.    Sie müssen im 2. Studienabschnitt sein.

2.    Besuch der einmaligen Vorlesung „Planung und Durchführung des

       Pflichtpraktikums

3.   Anmeldung in der Sprechstunde MIND. 14 TAGE VOR ANTRITT. Wenn Sie NICHT EU-BürgerInnen sind oder eine Bulgarische oder Rumänische Staatsbürgerschaft haben: Anmeldung in der Sprechstunde MIND. 4 WOCHEN VOR ANTRITT, da sie zusätzlich eine Anzeigebestätigung des AMS benötigen (das erforderliche Formular erhalten Sie in der Sprechstunde zum 6-Wochen-Praktikum).

       Mitzunehmen sind:

-         - Teilnahmebestätigung über den Besuch der Vorlesung (Original)

-         - 1. Diplomprüfungszeugnis (Original oder Kopie)

-         - Kopie der Geburtsurkunde

-         - Kopie des Reisepasses oder des Staatsbürgerschaftsnachweises

-         - Kopie Ihres Meldezettels

-         - Anmeldeformular für Uni interne Praktika

Fakultät für Psychologie
Universität Wien

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Letzte Änderung: 27.04.2012 - 10:04